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Datenlöschung nach BDSG, DSGVO

Datenlöschung nach BDSG, DSGVO

Die Datenlöschung Ihrer Daten oder Datenmedien erfolgt streng nach DIN- und ISO-Vorgaben (DIN 66399, ISO 9001:2015, ISO 27001). Die Datenträgervernichtung oder das Schreddern der gespeicherten Daten ist heutzutage ein wesentlicher und sehr relevanter Bestandteil moderner Datenverwaltung. – Unsere Mitarbeiter werden laufend technisch und datenschutzrechtlich geschult und halten die Bestimmungen des BDSG ein. Die Vernichtung Ihrer Daten / Datenträger erfolgt streng nach DIN- und ISO-Vorgaben (DIN 66399, ISO 9001:2015, ISO 27001). Die Datenträgervernichtung findet bei uns in der Firma statt, kann aber, sofern technisch notwendig, an unsere zertifizierten Partnerbetriebe übertragen werden. Ihre Daten / Datenträger werden nicht an Sub-Unternehmer vergeben. In der Regel führt unser eigenes Personal die Datenträgervernichtung durch. Sämtliche Stufen werden sachverständig überwacht. Im Nachgang wird ein Vernichtungszertifikat durch unseren Diplom-Sachverständigen für Informationstechnologie rechtskonform ausgestellt.
Standalone ABAP Cleaner Software

Standalone ABAP Cleaner Software

Hierbei handelt es sich um ein eigenständiges Programm, in das man z.B. den ABAP Code aus der SE80 über die Zwischenablage reinkopieren kann. Dann kann der Code dort optimiert und wieder rauskopiert werden. Das Programm kann auch eingesetzt werden, falls der ABAP Cleaner erstmal nicht am Original-Coding der Eclipse getestet werden soll.
Zahnimplantationen sind unvergleichlich sicher!

Zahnimplantationen sind unvergleichlich sicher!

Nicht nur aufgrund dieser Verbesserungen gehören Zahnimplantate heute zu den sichersten medizinischen Eingriffen überhaupt. Ihre Erfolgsquote liegt bei entsprechender Nachsorge und guter Infektionsprophylaxe bei über 90 %! Und das bei über 1 Mio. Eingriffen pro Jahr allein in Deutschland. Gut gepflegte Implantate halten in der Regel mindestens 10 Jahre, wobei nach oben keine Grenzen gesetzt sind. Zahnimplantate sind aufgrund ihrer einzigartigen, ästhetischen und funktionalen Vorteile aus der modernen Zahnmedizin nicht mehr wegzudenken.
Zertifizierte Datenträgervernichtung

Zertifizierte Datenträgervernichtung

Wir löschen ihre Daten oder vernichten ihre Datenträger rückstandslos, sodass die Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können. Unsere Mitarbeiter werden laufend technisch und datenschutzrechtlich geschult und halten die Bestimmungen des BDSG ein. Die Vernichtung Ihrer Daten / Datenträger erfolgt streng nach DIN- und ISO-Vorgaben (DIN 66399, ISO 9001:2015, ISO 27001). Die Datenträgervernichtung findet bei uns in der Firma statt, kann aber, sofern technisch notwendig, an unsere zertifizierten Partnerbetriebe übertragen werden. Ihre Daten / Datenträger werden nicht an Subunternehmer vergeben. In der Regel führt unser eigenes Personal die Datenträgervernichtung durch. Sämtliche Schritte werden sachverständig überwacht. Im Nachgang wird ein Vernichtungszertifikat durch unseren Dipl.-SV für Informationstechnologie rechtskonform ausgestellt. Die datenschutzkonforme Entsorgung der Daten bestätigen wir unseren Kunden per E-Mail oder als Urkunde schriftlich, nachdem das gelöschte oder geschredderte Material zu einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb transportiert wurde. Der Fachbetrieb zerlegt, recycelt oder verwertet die Datenträger nach Vorgaben des ElektroG. Auch dieser Prozess wird vom Entsorgungsfachbetrieb nach DIN- und ISO-Normen durchgeführt, sodass eine lückenlose Kette im Sinne ihrer IT- Sicherheit gewährleistet bleibt. Fachbetriebe bieten oftmals auch einen Videonachweis an, der die vollständige physikalische Zerstörung des Datenträgers nachweisbar belegt. DAS MACHEN WIR: Wir löschen ihre Daten oder vernichten ihre Datenträger rückstandslos, sodass die Daten nicht mehr ausgelesen oder wiederhergestellt werden können. Danach erfolgt die ISO / DIN konforme Entsorgung durch einen Spezial-Entsorgungsbetrieb. Im Sinne eines ressourcenschonenden Umgangs mit unserer Umwelt und in Übereinstimmung mit zahlreichen Gesetzen des Umweltschutzes, ist es unser zentrales Anliegen, IT-Ressourcen so lange wie möglich nutzbar zu erhalten. Bei Datenträgern ist das jedoch nicht immer realisierbar, weshalb wir bei allen Medien mit nachfolgender Indikation zu einer physikalischen Zerstörung raten, denn die Sicherheit Ihrer sensiblen Daten hat in der Regel Vorrang vor umweltrechtlichen Belangen. Wenn eine vollständige Datenlöschung nicht garantiert werden kann. Wenn es datenschutz- oder sicherheitsrechtliche Auflagen erfordern. STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH, VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Bei defekten und fehlerhaften Datenträgern DATENLÖSCHUNG & DATENVERNICHTUNG: Die Datenträgervernichtung oder das Schreddern der gespeicherten Daten ist heutzutage ein zentraler und wesentlicher Bestandteil moderner Datenverwaltung. – Sie beginnt mit der Datenerfassung, Datenspeicherung auf magnetischen oder elektronischen Datenträgern (Disketten, Magnetbändern, ID-Karten …) und endet mit der Datenvernichtung. Maßgebliche Rechtsgrundlage zum fachgerechten Umgang mit Datenträgern jeder Art sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Grundsätzlich gilt: Wer Daten für gewerbliche Zwecke erfasst, speichert und verwaltet, muss auch für deren fachgerechte Löschung Sorge tragen. Auch für Privatpersonen, Kleinbetriebe oder Selbstständige ist die rückstandsfreie Löschung ihrer Daten oder Datenträger dringend angeraten, denn immer mehr kriminelle Banden suchen gezielt in Entsorgungsbetrieben nach Speichermedien, um persönliche Daten auszulesen und danach missbräuchlich zu nutzen. Demzufolge ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die Anzahl an IT-Hacks von Jahr zu Jahr steigt und somit für erheblichen wirtschaftlichen Schaden sorgt. –